Rechtsanwaltskanzlei Dieter Eckstorff Barmbeker Markt 42 22081 Hamburg
Schuldnerberatung Tel.: (0157) 738 85 628 Fax: (040) 21 00 76 02
Unverbindliche Anfrage - Beratungstermin auch kurzfristig möglich.
Nach Eingang Ihrer Gläubigerunterlagen in unserer Kanzlei, werden wir Ihre Gläubiger anschreiben und ihnen mitteilen, dass wir Sie rechtlich in der Angelegenheit einer Schuldenbereinigung vertreten. Darüber hinaus werden wir Ihre Gläubiger bitten, uns die aktuelle Höhe ihrer offenen Forderungen mitzuteilen.
Nachdem alle Gläubiger geantwortet haben, arbeiten wir zusammen mit Ihnen, unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Situation, einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan aus. Auf der Grundlage diesen Schuldenbereinigungsplans unterbreiten wir Ihren Gläubigern ein Angebot, aus dem hervorgeht, wie Sie Ihre Schulden begleichen wollen, z.B. Ratenzahlungen, Stundungen, Erlass oder Teilerlass, etc… Mit dem Ziel, dass Sie in spätestens sechs Jahren wieder schuldenfrei sind.
Scheitern die außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, werden wir nach Ihrer Vorgabe die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beantragen. Die Restschuldbefreiung und die Stundung der Verfahrenskosten werden ebenfalls durch uns beantragt. Nach einer Wohlverhaltensphase (6 Jahre) können Sie durch das Insolvenzgericht dann von Ihren Schulden befreit werden.