Rechtsanwaltskanzlei Dieter Eckstorff
Barmbeker Markt 42
22081 Hamburg

Schuldnerberatung
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Schuldnerberatung Hamburg bei Schulden oder Insolvenz, Restschuldbefreiung, Schuldenfrei, P-Konto immer Schuldnerberatung Hamburg
Kostenübersicht

Die Kosten für unsere Inanspruchnahme im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren werden in einigen Bundesländern, beim Vorliegen der Voraussetzungen, durch die Staats- kasse beglichen. Beispielweise für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Geringverdienern.
Gerne stellen wir für Sie den Antrag auf Beratungshilfe. Dafür laden Sie sich bitte den Antrag herunter, füllen ihn aus und senden ihn unserer Kanzlei per Post oder Fax zu. Wir werden dann prüfen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht und dann den Antrag stellen. Sollte Ihnen die Beratungshilfe versagt werden, können Sie unsere Kosten in monatlichen Raten bezahlen.